Wundersame Vermögenszunahme

Eine weitere Episode aus der traurigen „Förderung“ alternativer Energien unserer Politik:

Die Einspeisevergütung wird als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen besteuert. Das gilt auch in jenen Fällen, in denen (noch) keine kostendeckende Einspeisevergütung vereinbart werden konnte.

Das liest man in der Erläuterungen von TaxInfo des Kantons Bern. Damit nicht genug. In einem konkreten Fall von zwei auf dachpfuus.ch vorgestellten Anlagen wurden folgende Überlegungen für die Berechnung des amtlichen Werts und damit des zu versteuernden Vermögens herangezogen: der prognostizierte Ertrag wird mit dem KEV Tarif (der nur vielleicht und erst in vielen Jahren zum Tragen kommt) von 37 Rappen pro kWh multipliziert, mit einem amtlich festgelegten Kapitalisierungssatz multipliziert und ergibt somit ein fiktives Vermögen von Fr. 260’000, was ein Vielfaches der getätigten Investition ist. Dieses Vermögen muss bereits für das ganze Jahr 2012 versteuert werden, obwohl die Anlagen Ende Jahr in Betrieb genommen wurden und auf Jahre hinaus finanziell ein Verlustgeschäft darstellen.

Mit diesen Tatsachen konfrontiert, reagierte die Steuerbehörde sehr erstaunt und riet zur Einsprache gegen den Entscheid. Die Episode wird fortgesetzt..

Taxinfo Bern zur Thematik Photovoltaik
Steuertipps Agro Treuhand Rüti zum Thema PV

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