Ende des Eigenverbrauchs

Ab 1.1.2013 müssen in der Schweiz sämtliche Energieerzeugungsanlagen (also auch Photovoltaikanlagen) mit einer Leistung ab 30 kVA im Herkunftsnachweissystem erfasst werden. Das bedeutet, dass der Betreiber die selbst erzeugte Energie nicht primär selbst verbrauchen und nur den Überschuss einspeisen kann, sondern 100% einspeisen muss. Konkret kann das bedeuten, dass man die Energie für 9 Rappen pro kWh verkauft und gleichzeitig wieder für 20 Rappen zurückkauft. Auch wenn dadurch die Leitung des Verteilnetzes nicht beansprucht wird. Auf der Seite von Swissgrid wird diese Massnahme dadurch begründet, dass der Endkonsument ein Recht darauf hat, exakt zu wissen, welchen Strommix er erhält.

Die ehrliche Aussage wäre, dass durch den Eigenverbrauch die Summe der verkauften Elektrizität kleiner wird und sich die Netzkosten dadurch auf eine kleinere Anzahl kWh verteilen lassen und somit steigen würden.

Durch diese Änderung bezahlt die W. & O. Geiser AG ab 1.1.2013 voraussichtlich pro Jahr rund Fr. 5’500.00 ans EW Roggwil für den Eigenverbrauch (150’000 kWh * 60% Eigenverbrauch * [Fr. 0.152 – 0.09]).

Kommentar:
Rein rechnerisch ist mir die Argumentation für den Systemwechsel klar. Aber es ist trotzdem etwa so stossend, wie wenn der Landwirt seine eigene Milch in der Käserei kaufen müsste, statt sie direkt im Stall abzuzweigen. 

7 Gedanken zu „Ende des Eigenverbrauchs

  1. Peter Bachmann

    Die PV-Aussichten für Anlagen >30 kWp sind demnach nicht gerade rosig.
    Das heisst, dass ich mein Grossprojekt von ca 70 kWp möglicherweise fallen lasse, oder auf 29,99 kWp abspecke.
    Doch der Bau weiterer Anlagen kommt sowieso nur in Frage, wenn ich vorab einen gesicherten Rückliefertarif erhalte während mindestens 10 Jahren.

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  2. Ruedi

    Wenn der Staat mit reglementiert, wird es immer willkürlich und unlogisch. Diese Regelung wäre allerdings zu umgehen – Netzanschluss kappen!

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    1. Peter Bachmann

      Hallo Ruedi
      Gut und recht, aber sich wie die Deutschen, sich eine Tonne Batterien in den Keller zu stellen ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Und vor allem läuft es der Idee der dezentralen Energieversorgung zuwieder. Ich bin nicht für private Speicher, sondern für eine vernünftige Stromversorgung auf beiden Seiten.

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  3. admin Beitragsautor

    Die KEV-Stiftung erbringt mit dem gestuften Tarif den Beweis, dass es anders geht. Bis 10 kWp gibt’s Vergütung a, für den Anteil 10 bis 30 kWp Vergütung b, für 30 bis 100 Vergütung c usw. Da war sich beim Bund offenbar einer der Problematik der Grenzkosten und -Vergütung bewusst. Löblich!

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  4. rkoster

    ich verstehe die Aussage
    „diese Massnahme dadurch begründet, dass der Endkonsument ein Recht darauf hat, exakt zu wissen, welchen Strommix er erhält“
    nicht, denn was rausgeht ist ja 100% solar nur einfach um den eigenverbrauch weniger und mir als eigenverbraucher ist es ja bewusst welchen mix ich habe und zwar um denn Eigenverbrauch mehr solar aber dass ich meinen eigenen Strom teurer zurückkaufen muss schnall ich nicht das wäre wie wenn beim Shopping meine getragenen Kleider beim Verlassen des Geschäfts ein paar Franken zuzahlen muss oder muss ich nächstens mein einkommen 3 mal so hoch versteuern da ich ja pro tag 24h zeit habe aber nur 8 verkaufe
    ich schnall die logik dahinter nicht ganz

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    1. admin Beitragsautor

      Seit wann sind von Bundesbeamten erlassene Verordnungen logisch? Früher nahm ich Warnungen nicht ernst, welche von Verhinderung statt Förderung der PV sprachen. Heute sehe ich, dass etwas dran ist. Zwischen den Lippenbekenntnissen von Politikern und dem Gesetzesbuchstaben können Welten liegen.

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  5. rkoster

    also schade an der ganzen geschichte ist das mir eine umverdrahtung fast nicht lohnt denn ich habe das Glück das das EW 15 rp für Solarstrom bezahlt (HT und NT) und das ist ja nicht mal wenig wenn ich so die Beiträge lese und einkaufen muss ich ihn in HT für 18, irgendwas da ich von meinem gesamten Bedarf meines 2 Familienhauses von 8370kWh nur 2610kWh in den HT fallen macht das pro jahr ca 78 SFr und das umhängen auf einen Zähler kostet sicher soviel und wenn das Kev dann mal kommt dann ist ja der jetzige Anschluss wieder sinnvoll naja Lade ich mein Auto halt ab 17 das frisst ja ganze 6kWh pro vollladung dann kommt der HT Anteil auch noch ein wenig runter aber Sinn machts halt wenig da man die Energie so nah wie möglich an der Erzeugung brauchen sollte alles andere ist mit grösseren Verlusten verbunden

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