Zwei PV-Interessenten haben mich gebeten, an einer Besprechung mit Mitgliedern der Bau- und Betriebskommission teilzunehmen. Es galt auszuloten, wie die Einspeisebedingungen für private PV-Anlagen auf dem Gemeindegebiet Roggwil künftig aussehen könnten. Leider hat unsere Behörde die einsame Entscheidung getroffen, auch bei Betreibern kleiner Anlagen den Eigenverbrauch zu unterbinden. Dem Idealisten, welcher nun mit nach wie vor grossem finanziellen Aufwand und kaum Chance auf KEV eine Anlage von 5 kWp auf sein Dach schraubt wird es verboten, mit dem eigenen Strom den Akku seines Elektrofahrrads zu laden. Ein für die meisten Menschen völlig absurder Entscheid, der in unserer Umgebung Seinesgleichen sucht!
Der für das Energiegeschäft Verantwortliche der Kommission argumentierte, dass in einer Gemeinde, in welcher 80% der Energie mit PV erzeugt werde, die restlichen 20% der Bezüger die gesamten Netzkosten tragen müssten. Eine Aussage, welche bei genauerer Betrachtung aufzeigt, dass Schlagworte heute leider auch in einer Fachkommission mehr zählen als nüchterne Zahlen. Nachdem ich überschlägig vorgerechnet*) habe, wie abwegig dieses Beispiel ist kamen dann die wirklichen Argumente zum Tragen: A) es geht ums Prinzip, B) wir wollen kein von PV verschandeltes Ortsbild!
Immerhin hat die Kommission offenbar vom Gemeinderat die Aufgabe erhalten, die Förderung alternativer Energien in unserer Gemeinde zu prüfen. Ein Lichtblick, mehr aber auch nicht.
Liebe Roggwiler: ein paar mit Photovoltaik belegte Dächer zeigen, dass in diesem Dorf verantwortungsvolle Bürger wohnen und an die Energie von Morgen denken! Oder um es im Politiker-Slang auszudrücken – Innovationskraft und Nachhaltigkeit lebt in unserem Dorf – Roggwil, aus gutem Grund.
*) Meine überschlägige Rechnung in Zahlen und ihre Folgen für die Verteilung der Netzkosten:
200 Kleinanlagen * 5 kWp * 1000 kWh/Jahr * Gleichzeitigkeit des Verbrauchs von 20% = 200 MWh im Jahr von gesamthaft rund 13 GWh/Jahr Gesamtverbrauch unserer Gemeinde = 1.54%. Das erhöht also die Kosten der Netzbenutzung ungefähr von 10 Rappen auf 10.15 Rappen. Berechnung ohne Gewähr, es geht hier lediglich um die Grössenordnung der Kostenfolge.