150 kWp – W. & O. Geiser AG

Die Daten

  • Generatorleistung 149.09 kWp
  • 114 Module Luxor Eco Line 72/185 W (Sept. 2011)
  • 512 Module Trina Solar TSM-250 W, PC05A (Sept 2012)
  • 2 Wechselrichter Siemens Sinvert PVM13, 12.4 kWp 3-phasig, 1 MPP Tracker
  • 6 Wechselrichter Siemens Sinvert PVM20, 19.2 kWp 3-phasig, 1 MPP Tracker
  • Dachneigung 8° (Pultdach), Aufständerung 10° (Flachdach)
  • Ausrichtung -13° (Süden = 0°, Osten = -90°, Westen = 90°)
  • Ertragsschätzung 960 kWh/kWp, aktuell erreicht ca. 1’050 kWh/kWp (mit 21 kWp Anlage)

Der Werdegang

Nachdem Planung, Montage und Inbetriebnahme der im September 2011 installierten 21 kWp-Anlage so problemlos vonstatten ging, äusserte ich die Idee, im Jahr 2012 die Anlage „etwas“ zu erweitern. Aus der Erweiterung wurde durch Eigendynamik der Planung schnell eine Maximalbelegung mit zusätzlichen 128 kWp. Durch die einfache Montage auf dem Trapezdach im Jahr 2011 liess ich mich etwas blenden, was den Zeitaufwand für die neue Anlage betraf. Nach einigen Feierabendeinsätzen erreichte meine Hochrechnung im worst case 500 Stunden. Also stellten wir kurzfristig von einem Temporärbüro zwei Mitarbeiter ein, welche die „Tagschicht“ übernahmen. Der gesamte mechanische Aufbau der Anlage sowie der DC-Verkabelung inkl. Montage der Wechselrichter und Generatoranschlusskästen summierte sich schliesslich auf exakt 400 Stunden und dauerte 31 Tage.

Der Nutzen

Natürlich haben wir im Herbst 2011 die Anlage samt Erweiterung fürs KEV angemeldet. Bis zu einer möglichen späteren Aufnahme ins Förderprogramm wollten wir die gewonnene Energie selber nutzen. Die rund 150 MWh/Jahr der PV-Anlage hätte einen ansehnlichen Beitrag an den Verbrauch von 240 MWh/Jahr gegeben. Ab 1.1.2013 ist aber die Anschlussvariante mit Eigenverbrauch und Überschuss-Einspeisung nicht mehr erlaubt. Produzenten mit Anlagen über 30 kWp werden gezwungen, 100% (zu einem sehr tiefen Tarif) ins Netz einzuspeisen und gleichzeitig zum ordentlichen (deutlich höheren) Tarif wieder zu beziehen. Das stellt die Wirtschaftlichkeit arg in Frage – ohne KEV ist ein grosser Verlust sicher.

Tarife und Kosten

  • Einspeisetarif ab 1.10.2012: Fr. 0.09 / kWh
  • KEV Einspeisetarif würde Fr. 0.34 / kWh betragen
  • Lastgangmessung (obligatorisch ab 30 kWp): Fr. 81.00 / Monat
  • Plangenehmigung ESTI (Starkstrominspektorat): Fr. 1959.00
  • Sicherheitsnachweis und KEV-Beglaubigung: Fr. 900.00

Fazit nach dem Bau

Ohne KEV ist auch eine extrem günstig gebaute Anlage niemals kostendeckend zu betreiben. Insbesondere dann, wenn es einem verunmöglicht wird, die selbst produzierte Energie selber zu nutzen. Ob der Preis der obligatorischen Lastgangmessung mit 7.2% des gesamten Verkaufserlöses zu Buche schlagen sollte, ist auch eher fraglich. Bei einer Anlage mit 31 kWp wären es sogar um die 35% (ohne KEV Vergütung gerechnet).

 Hans Peter Geiser, 24. Nov. 2012

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